Volljährigkeit (Mindestalter: 18 Jahre)
Längere Arbeitslosigkeit oder mehrere Vermittlungshemmnisse (z. B. fehlende Anerkennung von Abschlüssen, berufliche Überlastung oder Burnout)
Ausreichende psychische und physische Stabilität sowie die Bereitschaft, aktiv an sich zu arbeiten, zu lernen und neue Perspektiven zu entwickeln
Motivation zur beruflichen Integration in Deutschland
Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1
(ein offizielles Zertifikat ist nicht erforderlich)
Coaching mit AVGS-FörderungDer Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemäß § 45 SGB III ausgestellt wird, eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung und Neuorientierung.
Wer kann einen AVGS erhalten?- Arbeitsuchende oder arbeitslose Personen, die ALG I oder ALG II beziehen und beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit registriert sind
- Fachkräfte, denen ein Arbeitsplatzverlust droht
- (z. B. durch das Ende eines befristeten Arbeitsvertrags, betriebliche Veränderungen oder eine längere berufliche Pause)
Wenn Sie sich in einer Phase der beruflichen Neuorientierung, Arbeitssuche oder vorübergehenden Arbeitslosigkeit befinden, haben Sie die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein zu erhalten.
Der Gutschein übernimmt vollständig die Kosten für Coaching- oder Weiterbildungsmaßnahmen und unterstützt Sie dabei:
- sich erfolgreich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten
- persönliche und berufliche Kompetenzen weiterzuentwickeln
- mehr Selbstsicherheit zu gewinnen
- neue berufliche Perspektiven zu entdecken und aufzubauen
In unserer Akademie können Sie Ihren AVGS-Gutschein für professionelle Coaching- und psychologische Begleitprogramme einsetzen, die gezielt auf berufliche Integration, persönliche Entwicklung und nachhaltiges Wachstum ausgerichtet sind.